Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Unsere Verpflichtung
EAA Comply setzt sich für die digitale Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen ein. Barrierefreiheit ist unser Kerngeschäft, und wir messen uns an demselben Standard, den wir auch prüfen: WCAG 2.1 Stufe AA, auf den auch der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) und die EN 301 549 verweisen.
Grad der Konformität
Diese Website ist vollständig konform mit WCAG 2.1 Stufe AA. „Vollständig konform“ bedeutet, dass die Inhalte den Standard ohne Ausnahmen erfüllen. Wir prüfen dies mit derselben Audit-Engine, die wir unseren Kundinnen und Kunden anbieten, ergänzt um eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader nach jeder wesentlichen Änderung. Diese Erklärung gilt für alle Sprachversionen dieser Website (Englisch, Spanisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch).
Unsere Maßnahmen
- Automatisierter WCAG-Scan jeder Seite nach jedem Release.
- Manuelle Prüfung der reinen Tastaturbedienung.
- Stichproben mit Screenreader (NVDA).
- Farbkontraste auf Stufe AA oder besser geprüft.
- Keine Overlay-Widgets für Barrierefreiheit — wir korrigieren stattdessen den Code.
Rückmeldungen
Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit — wir beheben sie umgehend:
- E-Mail: hello@eaacompliance.com
Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die für den European Accessibility Act zuständige Marktüberwachungsstelle in Ihrem EU-Mitgliedstaat wenden. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.